wiederkehrenden Prüfungen nach den Begriffsbestimmungen des § 82b GewO
Beratungstätigkeiten für individuelle Anforderungen in den genannten Bereichen Strahlenschutz (Prüfung und Beurteilung – behördliche Sicht und Zulassungen)
Nicht amtliche Sachverständige für die Fachgebiete Brandschutz, Explosionsschutz und Sicherheitstechnik
Sachverständigengutachten für individuelle Anforderungen in den genannten Bereichen
(z. B. auch im Zuge von Brandschäden zur Ursachen- sowie Schuldfragenermittlung)
technischen Zeichnungen
Umweltverträglichkeitsgutachten/-prüfungen inkl. Durchführung der erforderlichen Behördenkoordination
Einreichprojekten sowie Bescheidüberprüfungen
Ausstellung von Übereinstimmungserklärungen und Zustimmungen im Einzelfall
Beiziehung als gerichtlich zertifizierter und beeideter Sachverständiger in technischen Fragen aus den genannten Bereichen
(Brandschutz, Explosionsschutz und Sicherheitstechnik)
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